Periodenbilanzverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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* Begrenzung des massebezogenen Feuchtegehalts: Holz max. 5 %; [[Holzwerkstoff]]e max. 3 %. Dies gilt nicht für [[Holzwolle-Leichtbauplatte]]n und Mehrschicht-Leichtbauplatten nach [[DIN EN 13168]].
* Begrenzung des massebezogenen Feuchtegehalts: Holz max. 5 %; [[Holzwerkstoff]]e max. 3 %. Dies gilt nicht für [[Holzwolle-Leichtbauplatte]]n und Mehrschicht-Leichtbauplatten nach [[DIN EN 13168]].


Außerdem ist das Periodenbilanzverfahren zur Berechnung von Diffusionsvorgängen nach Glaser nicht anzuwenden bei:
Nicht anwendbar ist das Periodenbilanzverfahren zur Berechnung von Diffusionsvorgängen nach Glaser bei:
* Bauteile von Räumen, die unbeheizt, unter 20 °C gekühlt oder mit hoher Feuchtelast beaufschlagt sind (z. B. Schwimmbäder);
* Bauteile von Räumen, die unbeheizt, unter 20 °C gekühlt oder mit hoher Feuchtelast beaufschlagt sind (z. B. Schwimmbäder);
* Bauteile von Gebäuden, die über 700 m NN liegen;
* Bauteile von Gebäuden, die über 700 m NN liegen;