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'''Abb. 30:''' Für den Anschluss der Schornsteine gelten die Bestimmungen der Muster Feuerungsverordnung ([[MFeuV]]) und der | '''Abb. 30:''' Für den Anschluss der Schornsteine gelten die Bestimmungen der Muster Feuerungsverordnung ([[MFeuV]]) und der DIN 18160-1. Brennbare Bauteile dürfen demnach wegen der Gefahr eines möglichen Schornsteinbrandes nicht direkt mit dem Schornstein verbunden werden. Eine Ausnahme bilden gemäß der oben angegebenen Verordnung und der Norm Bauteile mit geringer Berührungsfläche, wie z. B. Unterdeck-/Unterspannbahnen und Dampfbremsen. <br /> | ||
Diese Bahnen können können deshalb im Regelfall direkt angeschlossen werden. Im Bedarfsfall ist der Bezirksschornsteinfeger hinzuzuziehen. | Diese Bahnen können können deshalb im Regelfall direkt angeschlossen werden. Im Bedarfsfall ist der Bezirksschornsteinfeger hinzuzuziehen. | ||