KfW-Effizienzhaus 55: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[KfW-Effizienzhaus 55]] ist die Bezeichnung der [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Energieeffizient_Bauen/index.jsp KfW Energieeffizient Bauen] für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.
Das [[KfW-Effizienzhaus 55]] ist die Bezeichnung der [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Energieeffizient_Bauen/index.jsp KfW Energieeffizient Bauen] für ein Programm zur Förderung von energieeffizientem Bauen.


===Förderung===
 
==Förderung==
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus zeigt auf, welchen maximalen Energiebedarf das Gebäude gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 beträgt somit nur 55 % des für dieses Gebäude maximal zulässigen Energiebedarfs nach EnEV.
 
==Änderungen ab 01.10.2009==
Am 01.10.2009 tritt eine novellierte EnEV 2009 in Kraft. Die energetischen Anforderungen werden strenger, sie liegen 30 % unter den jetzigen Standards.
 
Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 55 bzw. KfW-Effizienzhaus 70 die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende EnEV widerspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich.
 
Weitere Infos hierzu unter: [http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW_Foerderbank/Aktuellesa62/Foerder-Info_08_2009.jsp Förder-Info 08 - EnEV 2009]
===Aktuelle Förderung===  
'''(Antragstellung noch bis 31.12.2009 möglich)'''
 
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.