Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Regeldachneigung (RDN) ist die unterste Dachneigungsgrenze, in Abhängigkeit vom Werkstoff, bei der sich in der Praxis eine Dachdeckung als regensicher erwiesen hat. Die Regeldachneigungen in Abhängigkeit von den jeweiligen Dachziegelformen und Deckungsarten sind in Tabelle 2.1 der "Fachregel für Dachdeckung mit Dachziegel und Dachsteinen" vom ZVDH aufgeführt.
Grundregeln
- Dachdeckungen müssen regensicher sein. Das wird im Normalfall erreicht, wenn die in den Fachregeln angegebenen werkstoffabhängigen Regeldachneigungen und Werkstoffüberdeckungen eingehalten werden. Bei Unterschreitung der Regeldachneigung müssen zusätzliche Maßnahmen, zB Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen ausgeführt werden.
- Durch extreme Witterungseinwirkungen, wie z.B. Treibregen, Flugschnee, Vereisungen und Schneeablagerungen, örtliche Gegebenheiten, klimatische Verhältnisse, steile oder flache Dächer, lange Sparren, Dachverschneidungen etc. kann kurzfristig bzw. vorübergehend Niederschlagsfeuchte unter die Dachdeckung gelangen und zu Durchfeuchtungen der darunter liegenden Räume führen. Derartige Einwirkungen können nur ausgeschlossen werden, wenn zusätzliche Maßnahmen, zB Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen ausgeführt werden.
Einflussparameter
Die Regeldachneigung ist abhängig von:
- Deckstoff: Form, Schnitt, Verfalzung
- Deckart: Reihe/Verband, Überdeckungen
- Anforderungen: Lage, Form/Neigung, Dachgliederung, Klima
Erhöhte Anforderungen
Erhöhte Anforderungen bedingen den Einbau von Zusatzmaßnahmen unter der Dachdeckung, die entweder die Regensicherheit weitergehend gewährleisten oder im Extremfall eine wasserdichte Konstruktion ergeben. Erhöhte Anforderungen bestehen bei folgenden Parametern:
- Dachneigung: Unterschreitung der Regeldachneigung
- konstruktive Besonderheiten: stark gegliederte Dachfläche, besondere Dachformen, große Sparrenlänge
- Nutzung: insbesondere Wohnzwecke
- klimatische Verhältnisse: schneereiches Gebiet, exponierte Lage,besondere Witterungsverhältnise
- örtliche Bestimmungen: Landesbauordnung, Kreis-/Gemeindesatzung, Denkmalschutzauflagen
Tabelle 2.1: Regeldachneigung
Regeldachneigung | Form | Deckungsart | Regeldachneigung | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Dachziegel mit Verfalzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehrfache Ringverfalzung | Flachdachziegel | Einfachdeckung | 22° | ||||||||||||||||||||||||||||||
Unterbrochene Ringverfalzung | Doppelmuldenfalz- / Reformziegel | 30° | |||||||||||||||||||||||||||||||
Verschiebefalz | 30° | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Seitenfalz | 35° | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Dachziegel ohne Verfalzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Seitenaufkantung | Krempziegel | Einfachdeckung | 35° | ||||||||||||||||||||||||||||||
gewölbt | Hohlpfanne | Aufschnittdeckung | 35° | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hohlpfanne | Vorschnittdeckung | 40° | |||||||||||||||||||||||||||||||
Mönch und Nonne | Einfachdeckung | 40° | |||||||||||||||||||||||||||||||
eben | Biberschwanzziegel | Doppel- und Kronendeckung | 30° | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einfachdeckung mit Spießen | 40° |
Zuordnung von Zusatzmaßnahmen 1)
Erhöhte Anforderung 2) | Dachneigung | Nutzung - Konstruktion - klimatische Verhältnisse | keine weitere erhöhte Anforderung 2) | eine weitere erhöhte Anforderung 2) | zwei weitere erhöhte Anforderungen 2) | drei weitere erhöhte Anforderungen 2) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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≥ Regeldachneigung (RDN) | - | Unterspannung | Unterspannung | überlappte oder verfalzte Unterdeckung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
≥ (RDN - 6°) | Unterspannung | Unterspannung | überlappte oder verfalzte Unterdeckung | verschweißte oder verklebte Unterdeckung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
≥ (RDN - 10°) | regensicheres Unterdach | regensicheres Unterdach | regensicheres Unterdach | wasserdichtes Unterdach | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
< (RDN - 10°) | regensicheres Unterdach | wasserdichtes Unterdach | wasserdichtes Unterdach | wasserdichtes Unterdach |
1) Die in der Tabelle genannten Zusatzmaßnahmen sind Mindestmaßnahmen.
2) Bei besonders hohen Anforderungen und/oder besonderen örtlichen Bestimmungen ist eine höherwertige Zusatzmaßnahme zu wählen (siehe „Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen, Unterspannungen“). Grundsätzlich können höherwertige Zusatzmaßnahmen auch anstelle der Mindestmaßnahme eingesetzt werden.
Quelle
Die Tabellen sind inhaltlich dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks" entnommen, siehe:Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.