CE-Kennzeichnung
Version vom 14. April 2010, 16:52 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: {|align="right" |valign="top"|thumb|200px|CE-Zeichen |} Mit der '''CE-Kennzeichnung''' (''Communautés Européennes'' - Europäische Gemeinschafte...)
Mit der CE-Kennzeichnung (Communautés Européennes - Europäische Gemeinschaften bzw. Conformité Européenne) bestätigen Hersteller, dass das entsprechende Produkt geltenden europäischen Richtlinien und somit den festgelegten "wesentlichen Anforderungen" hinsichtlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
- Grundsätzlich müssen Produkte auf die EG-Richlinien angewendet werden können, das CE-Kennzeichnen erhalten.
- Dabei sind die Bestimmungen anwendbarer Richtlinien einzuhalten und ggf. eine Konformitätsbewertung vorzunehmen.
- Hersteller technischer Produkte haben in Eigenverantwortung zu prüfen, welche EG-Richtlinien anzuwenden sind.
- In der Regel sind Produkte nicht anmeldepflichtig (Bsp-Ausnahme: medizinische Produkte). Die Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob das Produkt auf Einhaltung der Richtlinien geprüft wurde. Erscheint in Verbindung mit der Kennzeichnung eine 4-stellige Zahl, ist dies Hinweis, dass das Produkt einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde.
- Achtung Fälschung
Es kursieren sogenannte "China Export"-Zeichen. Achten Sie auf den den verkürzten Mittelstrich im E und Buchstabenabstand.