KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhaus 40
Das KfW-Effizienzhaus 40 ist die Bezeichnung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.
- Nicht zu verwechseln mit dem im März 2009 ausgelaufen Standard "KfW-40 Haus" !
KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
- Jahres-Primärenergiebedarf (QP): 40 %
- Transmissionswärmeverlust (H'T): 55 %
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Folgende Förderprogramme der KfW lassen sich dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 40 zuordnen:
KfW Fördermittel - Neubau
Ab 01.07.2010 neu für KfW-Effizienzhaus 40:
- KfW Energieeffizient Bauen (153)
- Kredit: 100 % der Baukosten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit, Laufzeit: bis 30 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre, Zinssätze: siehe KfW Programm 153 oder direkt abfragen.
Bedingung für KfW-Effizienzhaus 40: Baubegleitung durch einen Sachverständigen
Tilgungszuschuss ab 01.07.2010 für KfW-Effizienzhaus 40: 10 %
Bei Selbstnutzung: Kombination auch mit KfW Programm 124. Keine Kombination mit KfW Programm 151, 152, 154 für dieselbe Wohneinheit.
KfW Fördermittel - Altbau
Für diesen Bereich liegen seitens der KfW aktuell keine spezifischen Aussagen vor. Es ist davon auszugehen, dass hier die gleichen Bedingungen und Konditionen vorliegen wie für das KfW-Effizienzhaus 55.
Siehe auch
- Bund, D - Förderprogramme - Übersicht
- KfW-Förderangebot Privatpersonen, Bau - Übersicht
- Energiestandards - Übersicht
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus 130