Zweischaliges Mauerwerk
Beim zweischaligen Mauerwerk (auch Verblender, Vormauer) handelt es sich um ein tragendes Mauerwerk (Hintermauerschale) mit einer nicht tragenden Vorsatzmauer (Vormauerschale) die den Witterungsschutz übernimmt. Die Vorsatzmauer besteht in der Regel aus 9 bis 11,5 cm dickem Verblendmauerwerk aus Vormauerziegeln, Klinker, Kalksandstein- oder Betonsteinverblendern. Die Verblendschale wird mit Draht- oder Dübelankern an der hinteren Wandschale (Tragschale) befestigt. Der Schalenabstand (zw. Innen- und Außenschale) ist gemäß DIN 1053 auf max. 15 cm beschränkt. Durch den Einsatz allgemein bauaufsichtlich zugelassener Draht- und Dübelanker sind Schalenabstände bis 20 cm möglich.
Zweischalige Wände sind ferner gemäß DIN 1053 zu unterscheiden in die Konstruktionen, mit
- Kerndämmung - vollständige Hohlraumfüllung
- Wärmedämmung und min. 4 cm Luftschicht
- nur Luftschicht
Letzteres ist auf Grund aktueller Wärmeschutzanforderungen allenfalls noch im Altbaubestand zu finden.