Prolongation
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Mit Prolongation wird im Allgemeinen der Zustand einer Verlängerung beschrieben.
Im Zusammenhang mit einem Darlehensverhältnis wird der Begriff verwendet, um die Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens, eine Anschlussfinanzierung, zu beschreiben. Im Gegensatz zur Umschuldung wird hier im Regelfall nur der Zinssatz neu vereinbart. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.
Sofern bei einem KfW-Darlehen die Laufzeit länger als die Zinsbindungsfrist ist, erhält die Hausbank des Darlehensnehmers fünf bis sechs Wochen vor dem Auslaufen der Zinsbindung ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung mit dann marktüblichen Zinsen, ein Prolongationsangebot, welches an den Darlehensnehmer weitergeleitet wird.
Quelle
- KfW-Glossareinträge N-S - abgerufen: 26.12.2010