Wohnungseigentümergemeinschaft
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Eine Wohneigentümergemeinschaft liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu ist in der Regel ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohneinheiten sowie die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag erforderlich.
Quelle
- KfW-Glossareinträge T-Z - abgerufen: 27.12.2010