EU - Energie Konjunkturbelebung
Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Infrastruktur; Konjunktur
- Fördergebiet: Bund
- Förderberechtigte: Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
- Ansprechpartner: Europäische Kommission
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Die Europäische Union unterstützt Vorhaben im Energiebereich, die zur wirtschaftlichen Erholung, zur Sicherheit der Energieversorgung und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Programm sieht Investitionen in folgenden Bereichen vor:
- Gas- und Strominfrastrukturen,
- Offshore-Windenergie und
- Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
Mitfinanziert werden die im Anhang aufgeführten Vorhaben.
Nicht ausgegebene EU-Mittel werden ab dem Jahr 2011 in Form einer Finanzfazilität zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien bereitgestellt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen mit Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuschüsse beträgt für
- Gas- und Stromverbindungsleitungen sowie Offshore-Windenergie höchstens 50% der förderfähigen Kosten,
- Kohlenstoffabscheidung und -speicherung höchstens 80% der förderfähigen Kosten.
Mittel aus der Finanzfazilität für Projekte im Bereich der Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energie können in Form von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Finanzprodukten gewährt werden.
Budget
Für die Durchführung des Programms sind in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3,98 Mrd. EUR vorgesehen, davon
- 2,365 Mrd. EUR für Gas- und Strominfrastrukturen,
- 565 Mio. EUR für Offshore-Windenergie und
- 1,05 Mrd. EUR für Projekte für die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung.
Über die Finanzfazilität werden ab dem Jahr 2011 146 Mio. EUR bereitgestellt. Rechtliche Einzelverpflichtungen aufgrund der Fazilität müssen bis zum 31. März 2011 eingegangen werden.
Antragsverfahren
Die Fazilität wird in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Finanzintermediären geschaffen und ist für die Beteiligung geeigneter Investoren offen.
Weiterführende Informationen:
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Energie und Verkehr
- 28, Rue Demot
- B-1049 Brüssel
- Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Internet: http://ec.europa.eu/energy/index_en.htm
Quelle
Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 200 vom 31. Juli 2009, S. 31; geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1233/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 346 vom 30. Dezember 2010, S. 5.
- Zeitrahmen
Mittel aus der Finanzfazilität müssen bis zum 31. März 2014 zugewiesen werden.
Wichtige Hinweise
Die Fazilität stellt sämtliche für Interessierte relevanten Informationen über die Verwaltung des Programms online zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Antragsverfahren, Informationen über bewährte Praxis und eine Übersicht der Projekte und Berichte.
Quelle
- Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich - abgerufen: 17.01.2011