EU - Umweltaktionsprogramm
Auszug aus: Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft
Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Umwelt- & Naturschutz |
Fördergebiet: | Bund |
Förderberechtigte: | Unternehmen; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
Ansprechpartner: | Europäische Kommission |
Übersicht
Ziel und Gegenstand
Das Programm soll die Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Gemeinschaftspolitiken fördern und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der gesamten Gemeinschaft vor und nach der Erweiterung beitragen. Es sorgt außerdem dafür, dass unablässig Anstrengungen zur Verwirklichung der von der Gemeinschaft bereits festgelegten allgemeinen und konkreten Umweltziele unternommen werden.
Förderbereiche:
Klimaänderung
Ziel: Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das keine unnatürlichen Klimaänderungen verursacht.
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Umwelt und biologische Vielfalt
Ziele: Schutz und Wiederherstellung der Funktionsweise natürlicher Systeme sowie Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit; Schutz der Böden vor Erosion und Verschmutzung.
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Umwelt und Gesundheit
Ziel: Erreichen einer Umweltqualität, bei der vom Menschen hergestellte Schadstoffe, einschließlich verschiedener Arten von Strahlung, nicht zu signifikanten Gesundheitsauswirkungen bzw. Umweltgefahren führen.
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Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen
Ziel: Erreichen einer Situation, in der die Tragfähigkeit der Umwelt durch den Verbrauch von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen nicht überstiegen wird; Abkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch durch eine deutlich rationellere Ressourcennutzung, eine Entmaterialisierung der Wirtschaft und Abfallvermeidung.
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Umweltschutz in den Beitrittsländern
Ziel: Förderung des Umweltschutzes und Nachhaltige Entwicklung in den Beitrittsländern.
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Global
Ziel: Förderung einer weltweiten Partnerschaft für die Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.
Das Programm will die Ziele mit zehn strategischen Konzepten erreichen:
- Ausarbeitung neuer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften und gegebenenfalls Änderung bestehender Rechtsvorschriften,
- Förderung einer wirksameren Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts unbeschadet des Rechts der Kommission zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren,
- Verstärkte Einbeziehung von Erfordernissen des Umweltschutzes in die Ausarbeitung, Festlegung und Durchführung der politischen und sonstigen Maßnahmen der Gemeinschaft in den verschiedenen Politikbereichen,
- Förderung nachhaltiger Produktions- und Konsummuster, um negative und positive Umweltauswirkungen durch den Einsatz einer Kombination verschiedener Instrumente, darunter marktwirtschaftliche und ökonomische Instrumente, zu internalisieren,
- Verbesserung der Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Unternehmen und Unternehmensverbänden, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner und Verbraucher sowie ihrer Organisationen, um die Umweltbilanz der Unternehmen zu verbessern und nachhaltige Produktionsmuster zu erreichen,
- Gewährleistung dafür, dass private Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Stellen in ihrer Rolle als Käufer besser über die Umweltauswirkungen von Verfahren und Produkten informiert werden, damit nachhaltige Konsummuster erreicht werden,
- Förderung der Einbeziehung der Umweltbelange in den Finanzsektor. Wiederaufbau und Entwicklung,
- Schaffung eines gemeinschaftlichen Haftungssystems,
- Verbesserung der Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Verbrauchergruppen und NRO und Förderung eines besseren Verständnisses und eines stärkeren Engagements für Umweltfragen bei den europäischen Bürgern,
- Förderung einer wirksamen und nachhaltigen Nutzung von Land und Meeren, die den Umweltbelangen Rechnung trägt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Behörden, private und staatliche Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Antragsverfahren
Anträge können auf der Grundlage von Ausschreibungen gestellt werden.
Weitere Informationen:
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Umwelt
- 200, rue de la Loi
- B-1049 Brüssel
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Internet: http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm
- http://ec.europa.eu/environment/newprg/index.htm
Quelle
Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, EG-Amtsblatt L 242 vom 10. September 2002 S. 1; Mitteilung der Kommission vom 24. Januar 2001, KOM(2001) 31 endg. (nicht im Amtsblatt veröffentlicht); Informationen der Europäischen Kommission, Stand September 2011.
Geltungsdauer
Das Programm läuft von 2002 bis 2012.
Wichtige Hinweise
Die Europäische Kommission hat am 31. August 2011 ihre abschließende Bewertung des 6. Umweltaktionsprogramms vorgelegt. Auf dieser Basis soll entschieden werden, ob es ein Nachfolgeprogramm geben wird. Weitere Informationen sowie die vollständige abschließende Bewertung sind im Internet erhältlich: http://ec.europa.eu/environment/newprg/final.htm. 12.09.11
Ansprechpartner
- Europäische Kommission
- Generaldirektion Umwelt
- 200, rue de la Loi
- B-1049 Brüssel
- Tel. (0032 2) 2 99 11 11
- Internet: http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm
Quelle
- Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft - Abgerufen: 25.10.11