Wohneinheit
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Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist.
Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind.
Besonderheit Heime: Als Wohneinheiten gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheit liegen.
Quelle
- KfW-Glossareinträge T-Z - Abgerufen: 04.07.2012