KfW-Effizienzhaus 70

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KfW-Effizienzhaus 70

Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die Bezeichnung der KfW Bankengruppe für den nachfolgend beschriebenen Energiestandard.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009 - gültig seit 01.10.2009) darf folgende Werte des entsprechenden Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.

Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Abs. 1 der EnEV2009).


Siehe auch

Weblinks