Niedrigenergiehaus
Version vom 21. Mai 2009, 17:45 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
Die Auslegung der Definition für Niedrigenergiehäuser (NEH) variiert.
Ursprünglich: Unterschreitung der nach der alten Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige
- Transmissionswärmeverlust HT´ um mindestens 30 %
- Primärenergiebedarf QP um mindestens 20 %
- zuzüglich der Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.
Daraus resultierte der
- Jahresheizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/(m²a).
Der Begriff Niedrigenergiehaus ist gemäß aktueller Energieeinsparverordnung überholt.
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.
Siehe auch
- 3 Liter Haus
- Passivhaus
- Nullenergiehaus
- klima:aktiv Haus (Österreich)
- KlimaHaus CasaClima (Südtirol | Italien)
- Minergie-Haus (Schweiz)