Niedrigenergiehaus
Version vom 21. Mai 2009, 17:55 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
Die Auslegung der Definition für Niedrigenergiehäuser (NEH) variiert.
Ursprünglich: Unterschreitung der nach der alten Wärmeschutzverordnung 1995 für Gebäude maximal zulässige
- Transmissionswärmeverlust HT´ um mindestens 30 %
- Primärenergiebedarf QP um mindestens 20 %
- zuzüglich der Gebäudeausrüstung mit einer definierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage.
Daraus resultierte seinerzeit der
- Jahresheizwärmebedarf von 40 – 79 kWh/(m²a).
Der Begriff Niedrigenergiehaus wird zum Teil heute noch verwandt und beschreibt häufig die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung in der gleichen Relation wie oben, mit dem Unterschied, dass der Jahresheizwärmebedarf entsprechend niedriger liegt.
10 kWh/(m²a) entsprechen rund 1 l Heizöl bzw. 1 m³ Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
Im Hinblick auf exakte Definitionen setzt sich im Markt zunehmend durch von KfW-40 und KfW-60-Häusern zu sprechen.
Siehe auch
- 3 Liter Haus
- Passivhaus
- Nullenergiehaus
- klima:aktiv Haus (Österreich)
- KlimaHaus CasaClima (Südtirol | Italien)
- Minergie-Haus (Schweiz)