Gebäudenutzfläche
Version vom 24. Juni 2009, 18:31 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge)
Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.
- AN = Ve x 0,32 / m
- Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
- Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die Energiebezugsfläche definiert. Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß, inklusive Gebäudehüllfläche.