Bauschaden
Version vom 30. Juli 2009, 10:23 Uhr von Willink (Diskussion | Beiträge) (→Schäden durch äußere Einwirkung)
Der Bauschaden ist ein am Baukörper Schaden verursachendes Ereignis und beinhaltet auch dessen Folgen. Bei den Ursachen unterscheidet man zwischen endogenen (griech. im Inneren erzeugt) und exogenen (äußere Einwirkung).
Schäden durch äußere Einwirkung
Hierzu zählen zB Sturm- und Hagelschäden: Abgedeckte Dachziegel, zertrümmerte Dachfenster, aufs Gebäude gestürzter Baum einschließlich der Folgeschäden (zB Wasserschäden).
Schäden am Bestand
- Baumangel: Planungsfehler und/oder mangelhafte Ausführung. Vertragsrechtlich wird unterschieden zwischen
- offener Mangel und
- versteckter Mangel
- unvorhergesehene Schäden - siehe zB Baufeuchte
- altersbedingte Mängel, auf Grund von
- Witterungseinflüssen (Fassade, Dach) oder
- Materialermüdung (zB Rohrbruch)
Bauschäden und Baumängel wirken sich auch wertmindernd auf die Immobilie aus. Daher müssen sie in Wertermittlungen berücksichtigt werden.