Mit dem Ü-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass das Produkt in Deutschland den gesetzlichen Bestimmungen und bauaufsichtlichen Normen entspricht. Es garantiert, dass dies von einer unabhängigen und bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle fremdüberwacht wird.

CE-Zeichen - Ü-Zeichen
Muster eines Beipackzettels (Quelle: Informationsdienst Holz)
Diese unterschiedlichen Kennzeichnungen der als Baustoff zugelassenen Wärmedämmstoffe haben erhebliche Konsequenzen auf die nach DIN 4108-4 einzusetzenden Bemessungswerte für die Berechnung der U-Werte!


Beispielanwendung Wärmedämmstoffe

Alle Dämmstoffe mit einer „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ (abZ) des deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) tragen das Ü-Zeichen. Sie dürfen das Ü-Zeichen nur tragen, wenn die Herstellung von einer unabhängigen, bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle fremdüberwacht wird und ein Übereinstimmungszertifikat vorliegt. Mit dem Übereinstimmungszeichen inklusive zusätzlicher Angaben zu den Produkteigenschaften dokumentiert der Dämmstoffhersteller die Übereinstimmung mit der jeweiligen technischen Regel. Als zusätzliche Daten sind anzugeben:

Problemstellung: Diese Zeichen sind aufgrund der Vielzahl von Parametern nicht besonders anwenderfreundlich. Auf der Baustelle können die wenigsten Bauakteure etwas mit dieser Datenflut anfangen, außer, sämtliche entsprechenden Regelwerke liegen schriftlich vor.

Gemäß DIN 4108-4 Tabelle 2 und 3 gibt es zwei Kategorien von Dämmstoffen, wenn diese in harmonisierten Spezifikationen (z. B. DIN 4108-10) beschrieben sind. Für Produkte der Kategorie I wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit durch Multiplikation des deklarierten Nennwertes λD mit dem normativ festgelegten Sicherheitsfaktor von 1,2 bestimmt.

Das bedeutet, dass der für die Berechnung der Wärmeleistung nach ENEV erforderliche Bemessungswert um 20 % höher, also ungünstiger deklariert ist, als der Nennwert λD. Dies trifft für alle Wärmedämmstoffe zu, die nur das CE-Zeichen tragen.

Alle Dämmstoffe mit dem Ü-Zeichen müssen einen Grenzwertgrenz) der Wärmeleitfähigkeit einhalten, wie er für Produkte der Kategorie II nach DIN 4108-4 festgelegt ist. Aufgrund dieses Übereinstimmungszertifikats wird der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit lediglich mit einem Sicherheitsfaktor von 1,05 (entspricht 5 % Zuschlag) auf den Grenzwert (λgrenz) laut DIN 4108-4 beaufschlagt. Dieser günstigere Bemessungswert laut Kategorie II entspricht in der Regel exakt dem Nennwert von Kategorie I und fällt somit um 20 % günstiger aus als der Bemessungswert laut Kategorie I (ohne Ü-Zeichen).

Das Ü-Zeichen bringt also für die Berechnung der Wärmeleitfähigkeit nach ENEV einen rechnerischen Vorteil von 20 % gegenüber einem gleichwertigen Dämmstoff ohne Ü-Zeichen. Aus diesem Grund sind fast alle hier gebräuchlichen Dämmstoffe neben dem CE-Zeichen auch mit dem Ü-Zeichen ausgezeichnet.


Quelle

Herbert Danner, Baubiologe (IBN), Bauzentrum München, Ökologische Wärmedämmstoffe im Vergleich 2.0, Juni 2010, S. 21-22