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AgBB: Gesundheitliche Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten (2012*)

Letzte Änderung: 06.03.2013
*Der AgBB beschloss in seiner Sitzung am 20.2.2008, dass bei Veröffentlichung von überarbeiteten Neufassungen des AgBB-Schemas sowie auch der aktualisierten NIK-Werte-Listen die jeweils alten Fassungen noch ein Jahr weiter gelten sollen. Dies wurde beschlossen, um den betroffenen Herstellern von Bauprodukten ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Produkte an die neuen Anforderungen zu geben.
Wichtiger Hinweis 2010: Diese Übergangsregelung gilt nicht für den neuen NIK-Wert von Naphthalin.

Bauprodukte können eine bedeutsame Quelle für die Belastung der Innenraumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) darstellen. Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt. Das Bewertungsschema setzt gesundheitsbezogene Qualitätsmaßstäbe für die zukünftige Herstellung von Bauprodukten für den Innenraum und soll die Entwicklung besonders emissionsarmer Produkte unterstützen.

Die Vorgehensweise bei der Produktprüfung, ihre Hintergründe und Bewertung mit den 177 NIK-Werten finden Sie ausführlich erläutert im

NIK-Werte: Die Hilfsgrößen der gesundheitsbezogenen Einzelstoffbewertung bei der Produktemission, die sog. NIK-Werte werden in jährlichem oder längerem Turnus aktualisiert. Um Missinterpretationen vorzubeugen werden sie nur innerhalb des kompletten Textes des AgBB-Bewertungsschemas veröffentlicht. Die Aktualität ist an der Jahreszahl sichtbar. In der Bearbeitungsliste PDF / 8 KB finden Sie die zur Zeit diskutierten oder bereits beschlossenen Änderungen zu Ihrer Information vor dem nächsten Update. Für noch nicht gelistete Stoffe besteht die Möglichkeit, die Ableitung eines NIK-Wertes beim AgBB unter Vorlage vorhandener Daten zu beantragen (NIK-Antrag DOC / 50 KB). Das Gleiche gilt für begründete Anträge auf Änderung eines bestehenden NIK-Wertes.


Mehr siehe:

Quelle


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