Anerkannte Regeln der Technik: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''(allgemein) anerkannte Regeln der Technik''' werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. Primär gelten sie für Entwurf und Ausführung baulicher Anlagen oder technischer Objekte.
Unterscheidung der Klauseln:
 
==Stand der Technik==
Als '''Stand der Technik''' wird im Bauwesen der Entwicklungsstand einer Ausführung bezeichnet, welche ihre praktische Eignung im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt. Dieser ist aber noch nicht hinreichend und langjährig erprobt und meist nur Spezialisten bekannt.
 
 
==Allgemein anerkannte Regeln der Technik==
Im Bauwesen werden überwiegend die Einhaltung der '''(allgemein) anerkannten Regeln der Technik''' vertraglich gefordert. So werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. <ref name="Qu_1" />
 
... dennoch können sie technisch, inhaltlich vom ''Stand der Technik'' überholt sein.
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Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.-->


===Unterscheidung der Klauseln===
* '''Stand der Technik''': aktuellere Stufe technischer Entwicklung, jedoch ggf. fehlende langfristige Praxiserfahrung.
* '''anerkannte Regeln der Technik''': Auf breiter Ebene eingeführte und bewährte Technologie (mitunter überholt vom ''Stand der Technik''). <br>
Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.


'''Definitionsbeispiel laut [[EN 45020]]:'''
'''Definitionsbeispiel laut [[EN 45020]]:'''
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==Einzelnachweis==
<references>
<ref name="Qu_1">INFORMATIONSDIENST HOLZ, spezial, ''Flachdächer in Holzbauweise'', Oktober 2008, S. 6</ref>
</references>


[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]

Version vom 24. September 2010, 14:36 Uhr

Unterscheidung der Klauseln:

Stand der Technik

Als Stand der Technik wird im Bauwesen der Entwicklungsstand einer Ausführung bezeichnet, welche ihre praktische Eignung im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt. Dieser ist aber noch nicht hinreichend und langjährig erprobt und meist nur Spezialisten bekannt.


Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Im Bauwesen werden überwiegend die Einhaltung der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik vertraglich gefordert. So werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. [1]

... dennoch können sie technisch, inhaltlich vom Stand der Technik überholt sein.


Definitionsbeispiel laut EN 45020:

"1.5 anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde.
...
3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.
..."

Einzelnachweis

  1. INFORMATIONSDIENST HOLZ, spezial, Flachdächer in Holzbauweise, Oktober 2008, S. 6