Anerkannte Regeln der Technik: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
 
(6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Als '''(allgemein) anerkannte Regeln der Technik''' werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. Primär gelten sie für Entwurf und Ausführung baulicher Anlagen oder technischer Objekte.
Unterscheidung der Klauseln:


===Unterscheidung der Klauseln===
==Stand der Technik==
* '''Stand der Technik''': aktuellere Stufe technischer Entwicklung, jedoch ggf. fehlende langfristige Praxiserfahrung.
Als '''Stand der Technik''' wird im Bauwesen der Entwicklungsstand einer Ausführung bezeichnet, welche ihre praktische Eignung im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt. Dieser ist aber noch nicht hinreichend und langjährig erprobt und meist nur Spezialisten bekannt.
* '''anerkannte Regeln der Technik''': Auf breiter Ebene eingeführte und bewährte Technologie.
Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.  


'''Definitionsbeispiel laut EN 45020:'''
 
==Allgemein anerkannte Regeln der Technik==
Im Bauwesen werden überwiegend die Einhaltung der '''(allgemein) anerkannten Regeln der Technik''' vertraglich gefordert. So werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes  Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. <ref name="Qu_1" />
 
... dennoch können sie technisch, inhaltlich vom ''Stand der Technik'' überholt sein.
<!--
Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.-->
 
 
'''Definitionsbeispiel laut [[EN 45020]]:'''


: "'''1.5 anerkannte Regel der Technik'''
: "'''1.5 anerkannte Regel der Technik'''
Zeile 16: Zeile 23:
:..."
:..."


==Einzelnachweis==
<references>
<ref name="Qu_1">INFORMATIONSDIENST HOLZ, spezial, ''Flachdächer in Holzbauweise'', Oktober 2008, S. 6</ref>
</references>
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Baurecht]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]

Navigationsmenü