Anerkannte Regeln der Technik: Unterschied zwischen den Versionen

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Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.  
Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der ''anerkannten Regeln der Technik'' gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.  


=== Definitionsbeispiel===
'''Definitionsbeispiel laut EN 45020:'''
Laut EN 45020:
 
: "'''1.5 anerkannte Regel der Technik'''
: "'''1.5 anerkannte Regel der Technik'''
:technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
:technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.

Version vom 16. September 2009, 18:23 Uhr

Als (allgemein) anerkannte Regeln der Technik werden technische Regeln bezeichnet, die in der Anwendung ausgereift und als anerkanntes Gedankengut auf dem Fachgebiet tätiger Personen betrachtet werden. Primär gelten sie für Entwurf und Ausführung baulicher Anlagen oder technischer Objekte.

Unterscheidung der Klauseln

  • Stand der Technik: aktuellere Stufe technischer Entwicklung, jedoch ggf. fehlende langfristige Praxiserfahrung.
  • anerkannte Regeln der Technik: Auf breiter Ebene eingeführte und bewährte Technologie.

Von Bauausführenden wird regulär die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gefordert. Dies allgemein begründet mit der Dauerhaftigkeit des Werkes und dem voraus-zusetzendem Kenntnisstand.

Definitionsbeispiel laut EN 45020:

"1.5 anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.
ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde.
...
3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
ANMERKUNG Dank ihres Status als Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3 und 3.2.1.4) anerkannte Regeln der Technik sind.
..."