Anpresslatte: Unterschied zwischen den Versionen

18 Bytes entfernt ,  12:08, 18. Mär. 2011
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===Fordert die DIN die Verwendung von Anpresslatten bei Bahnenanschlüssen?===
===Fordert die DIN die Verwendung von Anpresslatten bei Bahnenanschlüssen?===
Nach der neuen [[DIN 4108-7]] von Januar 2011 ist der Anschluss von Luftdichtheitsbahnen mit Klebebändern oder Klebemassen ohne weitere Befestigungsmittel zulässig. Sie weist darauf hin, dass die mechanische Sicherung (Anpresslatte) von Überlappungen die Dauerhaftigkeit erhöht (s. Abschnitt 8.2.1). Diese Aussage ist offenbar im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität (Sauberkeit, Anpressdruck) und <br />
Nach der neuen [[DIN 4108-7]] von Januar 2011 ist der Anschluss von Luftdichtheitsbahnen mit Klebebändern oder Klebemassen ohne weitere Befestigungsmittel zulässig. Sie weist darauf hin, dass die mechanische Sicherung (Anpresslatte) von Überlappungen die Dauerhaftigkeit erhöht (s. Abschnitt 8.2.1). Diese Aussage ist dem Anschein nach im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität (Sauberkeit, Anpressdruck) und <br />
der Qualität gewählter Materialien (Klebkraft, Dauerhaftigkeit) zu sehen, denn im Folgenden<br />
der Qualität gewählter Materialien (Klebkraft, Dauerhaftigkeit) zu sehen, denn im Folgenden<br />
gibt die Norm Anpressleisten/-latten/-profile nur mehr für folgende Fälle zwingend vor:  
gibt die Norm Anpressleisten/-latten/-profile nur mehr für folgende Fälle zwingend vor:  
* im Zusammenhang mit vorkomprimierten Dichtbändern (s. Abschnitte 3.12; 7.1 Absatz 5; 8.2.1 Bild 22)
* im Zusammenhang mit vorkomprimierten Dichtbändern (s. Abschnitte 3.12; 7.1 Absatz 5; 8.2.1 Bild 22)
* Anschlüsse sind spannungsfrei herzustellen. Sofern dies unvermeidbar ist: mechanische Sicherung oder andere Maßnahmen (s. Abschnitt 5 Absatz 4 u. 5).
* für unter Spannung stehende Anschlüsse. (Grundsätzlich sind sie spannungsfrei herzustellen, s. Abschnitt 5 Absatz 4 u. 5)
* Wenn sägeraue und stark verschmutzte Holzoberflächen sich nicht säubern oder abhobeln lassen, um eine ausreichende Haftung zu erzielen. <br />(s. Abschnitt 7.2.6 Absatz 2 und 3)
* Wenn sägeraue und stark verschmutzte Holzoberflächen sich nicht säubern oder abhobeln lassen, um eine ausreichende Haftung zu erzielen. <br />(s. Abschnitt 7.2.6 Absatz 2 und 3)