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Auzug aus: [http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4724/40738/ www.erneuerbare-energien.de]<br /> | Auzug aus: [http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/4724/40738/ www.erneuerbare-energien.de]<br /> | ||
Stand: Januar 2010 | Stand: Januar 2010 | ||
== Die Rolle der Wasserkraft zukünftig == | |||
Die größten Potenziale zur Nutzung der [[Wasserkraft]] liegen in den südlichen Bundesländern, da hier der Voralpenraum für ein günstiges Gefälle sorgt. Die wesentlichen Potenziale der Wasserkraft liegen im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie im Neubau an bestehenden Querbauwerken. Dabei müssen alle Umweltanliegen ausgewogen berücksichtigt werden. Eine Leistungssteigerung verbunden mit der Verbesserung der gewässerökologischen Situation ist dabei das Ziel der Bundesregierung. | |||
=== | === Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) === | ||
Gemäß §23 Abs. 1 [[Erneuerbare-Energien-Gesetz|EEG]] beträgt die Vergütung für Strom aus [[Wasserkraft]], der in '''Neuanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt''' erzeugt wird, bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 12,67 Cent/kWh, bis einschließlich einer Leistung von 2 Megawatt 8,65 Cent/kWh und bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt 7,65 Cent/kWh. | |||
Gemäß §23 Abs. 1 EEG beträgt die Vergütung für Strom aus [[Wasserkraft]], der in '''Neuanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt''' erzeugt wird, bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 12,67 Cent/kWh, bis einschließlich einer Leistung von 2 Megawatt 8,65 Cent/kWh und bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt 7,65 Cent/kWh. | |||
Aus §23 Abs. 2 EEG ergibt sich die Vergütung für Strom aus [[Wasserkraft]], der in '''Anlagen bis einschließlich 5 Megawatt''' erzeugt wird, die vor dem 01.01.09 in Betrieb genommen und nach dem 31.12.2008 '''modernisiert''' worden sind. Die Vergütung beträgt bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 11,67 Cent/kWh und bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt 8,65 Cent/kWh. Die genannten Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. | Aus §23 Abs. 2 EEG ergibt sich die Vergütung für Strom aus [[Wasserkraft]], der in '''Anlagen bis einschließlich 5 Megawatt''' erzeugt wird, die vor dem 01.01.09 in Betrieb genommen und nach dem 31.12.2008 '''modernisiert''' worden sind. Die Vergütung beträgt bis einschließlich einer Leistung von 500 Kilowatt 11,67 Cent/kWh und bis einschließlich einer Leistung von 5 Megawatt 8,65 Cent/kWh. Die genannten Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. | ||
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Eine Vergütung erfolgt, wenn sich gem. §23 Abs. 5 Nr. 2 EEG nach der Errichtung bzw. der Modernisierung der Anlage nachweislich der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist. | Eine Vergütung erfolgt, wenn sich gem. §23 Abs. 5 Nr. 2 EEG nach der Errichtung bzw. der Modernisierung der Anlage nachweislich der ökologische Zustand gegenüber dem vorherigen Zustand wesentlich verbessert worden ist. | ||
=== | === KfW-Programm Erneuerbare Energien === | ||
Zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Programm | Zinsgünstige Darlehen aus dem [[KfW Erneuerbare Energien|KfW-Programm Erneuerbare Energien]] können unter anderem Unternehmen erhalten, für Anlagen zur Stromerzeugung gemäß EEG – also auch aus [[Wasserkraft]]. Dabei wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung solcher Anlagen gefördert. | ||
Darüber hinaus besteht - wenn es sich um ein Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab handelt, das erstmalig aufzeigt, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können - auch die Möglichkeit die Errichtung, Erweiterung oder den Umbau von [[Wasserkraft]]anlagen aus dem Umweltinnovationsprogramm (BMU-Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen - Pilotprojekte Inland) zu fördern. | Darüber hinaus besteht - wenn es sich um ein Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab handelt, das erstmalig aufzeigt, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können - auch die Möglichkeit die Errichtung, Erweiterung oder den Umbau von [[Wasserkraft]]anlagen aus dem Umweltinnovationsprogramm (BMU-Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen - Pilotprojekte Inland) zu fördern. | ||
=== Andere Förderprogramme === | |||
An dieser Stelle kann nur auf wesentliche Förderprogramme hingewiesen werden. Weitere Möglichkeiten der Förderung bieten möglicherweise die Länder. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf das | An dieser Stelle kann nur auf wesentliche Förderprogramme hingewiesen werden. Weitere Möglichkeiten der Förderung bieten möglicherweise die Länder. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf das Programm zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sächsischer Fließgewässer. | ||
== Quelle == | |||
* [http://www.erneuerbare-energien.de/die-themen/wasserkraft/ee-anreize-zum-ausbau-der-wasserkraft/] - Abgerufen: 04.04.2013 | |||
== | == Siehe auch == | ||
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* [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"]] | * [[BAFA Energiesparberatung - "Vor-Ort-Beratung"]] | ||
* [[BAFA Erneuerbare Energien]] | * [[BAFA Erneuerbare Energien]] | ||
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* [[BAFA Solarkollektoranlagen]] | * [[BAFA Solarkollektoranlagen]] | ||
* [[BAFA Wärmepumpen]] | * [[BAFA Wärmepumpen]] | ||
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* [[BMU Bioenergienutzung]] | * [[BMU Bioenergienutzung]] | ||
* [[BMU | * [[BMWi Marktanreizprogramm]] | ||
* [[BMU Umweltinnovationsprogramm (230)]] | |||
* [[BMU Windenergie]] | |||
* [[KfW Erneuerbare Energien]] - Übersicht | * [[KfW Erneuerbare Energien]] - Übersicht | ||
|} | |||
[[Kategorie:Energie]][[Kategorie:Deutschland - Bund]][[Kategorie:Förderprogramme]] | [[Kategorie:Energie]][[Kategorie:Deutschland - Bund]][[Kategorie:Förderprogramme]] |
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