BMU Windenergie: Unterschied zwischen den Versionen

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===Anreize zum Ausbau der Windenergie===
===Anreize zum Ausbau der [[Windenergie]]===
Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der Windenergie wird in erster Linie durch das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] ( EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus [[Windkraft]] vorsieht. '''Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt.
Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der [[Windenergie]] wird in erster Linie durch das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] ( EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus [[Windkraft]] vorsieht. '''Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt.'''
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[[Windkraft]]betreiber können ihre Investitionen im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Vorschriften abschreiben.
[[Windkraft]]betreiber können ihre Investitionen im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Vorschriften abschreiben.
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Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm]] und dem [[KfW Umweltprogramm|KfW-Umweltprogramm]] zinsgünstige Darlehen erhalten.
Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem [[ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm]] und dem [[KfW Umweltprogramm|KfW-Umweltprogramm]] zinsgünstige Darlehen erhalten.


Stromerzeugung aus [[erneuerbaren Energien]], also auch aus Windenergie, wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das [[Marktanreizprogramm]] für erneuerbare Energien (z.B. Solar- und Biogasanlagen) zu finanzieren. Eine Förderung von [[Windkraft]]anlagen oder -parks durch das [[Marktanreizprogramm]] findet allerdings nicht statt.
Stromerzeugung aus [[erneuerbaren Energien]], also auch aus [[Windenergie]], wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das [[Marktanreizprogramm]] für [[erneuerbare Energien]] (z.B. Solar- und [[Biogas]]anlagen) zu finanzieren. Eine Förderung von [[Windkraft]]anlagen oder -parks durch das [[Marktanreizprogramm]] findet allerdings nicht statt.


Seit September 2002 läuft die "[[BMWi Exportinitiative Erneuerbare Energien|Exportinitiative Erneuerbare Energien]]" der [[Deutschen Energieagentur]] im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland.
Seit September 2002 läuft die "[[BMWi Exportinitiative Erneuerbare Energien|Exportinitiative Erneuerbare Energien]]" der [[Deutschen Energieagentur]] im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland.

Version vom 16. Mai 2010, 12:57 Uhr

Auzug aus: www.erneuerbare-energien.de


Anreize zum Ausbau der Windenergie

Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der Windenergie wird in erster Linie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus Windkraft vorsieht. Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt.

Windkraftbetreiber können ihre Investitionen im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Vorschriften abschreiben.

Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und dem KfW-Umweltprogramm zinsgünstige Darlehen erhalten.

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, also auch aus Windenergie, wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (z.B. Solar- und Biogasanlagen) zu finanzieren. Eine Förderung von Windkraftanlagen oder -parks durch das Marktanreizprogramm findet allerdings nicht statt.

Seit September 2002 läuft die "Exportinitiative Erneuerbare Energien" der Deutschen Energieagentur im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland.

Stand

24.04.2010

Quelle - Weblink

Siehe auch