BMU Windenergie: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[BMU Bioenergienutzung]]
* [[BMU Bioenergienutzung]]
* [[BMU Marktanreizprogramm]]
* [[BMWi Marktanreizprogramm]]
* [[BMU Umweltinnovationsprogramm (230)]]
* [[BMU Umweltinnovationsprogramm (230)]]
* [[BMU Wasserkraft]]
* [[BMU Wasserkraft]]

Version vom 17. Juli 2014, 17:26 Uhr

Auzug aus: www.erneuerbare-energien.de


Anreize zum Ausbau der Windenergie

Die Unterstützung für den Ausbau der Nutzung der Windenergie wird in erster Linie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das Vergütungssätze für Strom aus Windkraft vorsieht. Die Vergütung erfolgt damit nicht aus dem öffentlichen Haushalt.

Windkraftbetreiber können ihre Investitionen im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Vorschriften abschreiben.

Zinsvergünstigungen werden für Windkraftbetreiber aus dem Bundeshaushalt nicht gewährt. Windkraftbetreiber können jedoch - wie Betreiber von anderen Umweltprojekten auch - aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm und dem KfW-Umweltprogramm zinsgünstige Darlehen erhalten.

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, also auch aus Windenergie, wird besteuert (ökologische Steuerreform). Diese Einnahmen werden zum Teil dazu verwendet, das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (z.B. Solar- und Biogasanlagen) zu finanzieren. Eine Förderung von Windkraftanlagen oder -parks durch das Marktanreizprogramm findet allerdings nicht statt.

Seit September 2002 läuft die "Exportinitiative Erneuerbare Energien" der Deutschen Energieagentur im Auftrag des Deutschen Bundestages. Ziel ist die Unterstützung des Exports erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland.


Quelle

Siehe auch