Behelfsdeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusammenfassung laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010:  
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===3.2 Behelfsdeckungen===
(1) Auf zu Wohnzwecken genutzen und/oder wärmegedämmten Dächern können Behelfsdeckungen erforderlich sein.


(2) Behelfsdeckungen können durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen geschaffen werden.
===Behelfsdeckungen===
Die Erfordernis für Behelfsdeckungen besteht ggf. auf zu Wohnzwecken genutzen / wärmegedämmten Dächern.
* Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.<br /> Diese Aussage weist, darauf hin, dass Behelfsdeckungen grundsätzlich als '''temporäre Maßnahme''' angesehen werden
* [[Unterdach|Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
* [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen können.


(3) [[Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
(4) [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können dann die Funktion einer Behelfsdeckung erfüllen, wenn diese für einen gemäß Abschnitt 1.1 (1) begrenzten Zeitraum den regensichernden Schutz des Gebäudes oder der darunter liegenden Bauteilschichten übernehmen können.
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;Mit anderen Worten:
;Mit anderen Worten:
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für: * den '''Widerstand gegen Schlagregen''' 
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:
* '''erhöhte Anforderungen an die Alterung'''
* Widerstand gegen Schlagregen  
* erhöhte Anforderungen an die Alterung  
Herstellerseits sind herauszugeben:
Herstellerseits sind herauszugeben:
* Angaben zur '''Freibewitterungszeit''', unter Zusicherung der '''Materialeigenschaften'''
* Angaben zur [[Freibewitterung]]szeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
* geeignetes '''Systemzubehör'''
* geeignetes Systemzubehör.




Siehe auch: [[Vordeckung]]
Siehe auch: [[Vordeckung]]


{{Rechtshinweis}}


 
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Winddichtung außen]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Außendichtung]][[Kategorie:Dach]][[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]]

Version vom 29. Juni 2011, 11:26 Uhr

Zusammenfassung laut Begriffsdefinition vom ZVDH im "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1" vom 01-2010:

Behelfsdeckungen

Die Erfordernis für Behelfsdeckungen besteht ggf. auf zu Wohnzwecken genutzen / wärmegedämmten Dächern.

  • Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.
    Diese Aussage weist, darauf hin, dass Behelfsdeckungen grundsätzlich als temporäre Maßnahme angesehen werden.
  • Unterdächer können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
  • Unterdeckungen und Unterspannungen können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen können.


Mit anderen Worten

Unterdeck- und Unterspannbahnen gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen Dachdeckung. Diese Bahnen können aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:

  • Widerstand gegen Schlagregen
  • erhöhte Anforderungen an die Alterung

Herstellerseits sind herauszugeben:

  • Angaben zur Freibewitterungszeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
  • geeignetes Systemzubehör.


Siehe auch: Vordeckung

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