Behelfsdeckung Behelfsabdichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010: '' - Auszug -''
Zusammenfassung laut Begriffsdefinition vom [[ZVDH]] im "[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1]]" vom 01-2010:  
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===3.2 Behelfsdeckungen===
(1) Auf zu Wohnzwecken genutzen und/oder wärmegedämmten Dächern können Behelfsdeckungen erforderlich sein.


(2) Behelfsdeckungen können durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen geschaffen werden.
===Behelfsdeckungen===
* Erfordernis ggf. auf zu Wohnzwecken genutzen / wärmegedämmten Dächern.
* Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.
* [[Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
* [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen können.


(3) [[Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
(4) [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können dann die Funktion einer Behelfsdeckung erfüllen, wenn diese für einen gemäß Abschnitt 1.1 (1) begrenzten Zeitraum den regensichernden Schutz des Gebäudes oder der darunter liegenden Bauteilschichten übernehmen können.
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;Mit anderen Worten:
;Mit anderen Worten:

Version vom 31. Mai 2010, 11:21 Uhr

Zusammenfassung laut Begriffsdefinition vom ZVDH im "Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen / 1" vom 01-2010:

Behelfsdeckungen

  • Erfordernis ggf. auf zu Wohnzwecken genutzen / wärmegedämmten Dächern.
  • Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.
  • Unterdächer können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
  • Unterdeckungen und Unterspannungen können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen können.


Mit anderen Worten

Unterdeck- und Unterspannbahnen gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen Dachdeckung. Diese Bahnen können aber bei entsprechend zusätzlichen Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:

  • Widerstand gegen Schlagregen
  • erhöhte Anforderungen an die Alterung

Herstellerseits sind herauszugeben:

  • Angaben zur Freibewitterungszeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
  • geeignetes Systemzubehör.


Siehe auch: Vordeckung