Behelfsdeckung Behelfsabdichtung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wissen Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Willink verschob die Seite Behelfsdeckung nach Behelfsdeckung Behelfsabdichtung)
K
Zeile 1: Zeile 1:
Die Erfordernis für Behelfsdeckungen besteht ggf. auf zu Wohnzwecken genutzen / wärmegedämmten Dächern.
Unter Behelfsdeckung oder Behelfsabdichtung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie sind für einige Zeit der Witterung frei ausgesetzt.  
 
* Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen. <br />  
* Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen. <br />  
Diese Aussage weist, darauf hin, dass Behelfsdeckungen grundsätzlich als '''temporäre Maßnahme''' angesehen werden.   
Behelfsdeckungen oder Behelfsabdichtungen werden grundsätzlich als '''temporäre Maßnahme''' angesehen.   
* [[Unterdach|Unterdächer]] können die Funktion der Behelfsdeckungen erfüllen.
* [[Unterdach|Unterdächer]], [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen.
* [[Unterdeckung]]en und [[Unterspannung]]en können das Kriterium "Behelfsdeckung" erfüllen, wenn sie vorübergehend den regensichernden Schutz übernehmen.




;Mit anderen Worten:
;Mit anderen Worten:
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung, sondern sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:
[[Unterdeckbahn|Unterdeck-]] und [[Unterspannbahn]]en gelten per se nicht als Behelfsdeckung. Diese sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen [[Dachdeckung]]. Diese Bahnen '''können''' aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:
* Widerstand gegen Schlagregen  
* Widerstand gegen Schlagregen  
* erhöhte Anforderungen an die Alterung  
* erhöhte Anforderungen an die Alterung  

Version vom 11. April 2024, 15:07 Uhr

Unter Behelfsdeckung oder Behelfsabdichtung versteht man den vorübergehenden Schutz einer Konstruktion oder Bauteilfläche, um das Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie sind für einige Zeit der Witterung frei ausgesetzt.

  • Die Schaffung von Behelfsdeckungen kann erfolgen durch Abplanen, Einhausen oder regensichernde Zusatzmaßnahmen.

Behelfsdeckungen oder Behelfsabdichtungen werden grundsätzlich als temporäre Maßnahme angesehen.


Mit anderen Worten

Unterdeck- und Unterspannbahnen gelten per se nicht als Behelfsdeckung. Diese sind zunächst rein regensichernde Zusatzmaßnahmen unterhalb der eigentlichen Dachdeckung. Diese Bahnen können aber bei entsprechend Nachweisen und Systemfreigaben als Behelfsdeckung dienen. So sind Nachweise zu erbringen für:

  • Widerstand gegen Schlagregen
  • erhöhte Anforderungen an die Alterung

Herstellerseits sind herauszugeben:

  • Angaben zur Freibewitterungszeit, unter Zusicherung der Materialeigenschaften
  • geeignetes Systemzubehör.


Siehe auch: Vordeckung

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!