Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Aufgaben des Ministeriums

Arbeitssicherung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind Kernaufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Menschen aller Generationen und sozialen Hintergründe sollen berufliche Zukunftsperspektiven und Jobchancen bekommen. Dabei ist auch die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sowie eine umfassende soziale Sicherung ein wesentliches Anliegen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist (gesetzgebend) zuständig für eine Vielzahl von Politikfeldern: von der Arbeitsmarktpolitik, dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutz, den Bereichen Rente und soziale Sicherung bis hin zur Teilhabe behinderter Menschen und zum Themenfeld „Soziales Europa und Internationales“. Dabei steht primär die nachhaltige Stärkung des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme, die Förderung des sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Eingliederung im Vordergrund. Außerdem werden für eine gerechte Arbeitsmarktpolitik und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf nationaler und internationaler Ebene die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen.

Zum unmittelbaren Geschäftsbereich des BMAS gehören:

  • das Bundesarbeitsgericht,
  • das Bundessozialgericht,
  • das Bundesversicherungsamt,
  • die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Zum mittelbaren Geschäftsbereich des BMAS gehört die Bundesagentur für Arbeit, die der Aufsicht des BMAS untersteht.

Zum mittelbaren Geschäftsbereich des BMAS gehören folgende Einrichtungen, die der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes unterliegen:

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • die Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahn-See,
  • die Unfallkasse des Bundes,
  • die übrigen bundesunmittelbaren Träger der Unfallversicherung,
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Adresse

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-2236
Telefax: 03018 527-1830
E-Mail: info@bmas.bund.de

Quelle