Deutsches Institut für Bautechnik: Unterschied zwischen den Versionen

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* Erteilung [[europäischer technischer Zulassung]]en für Bauprodukte und -systeme,
* Erteilung [[europäischer technischer Zulassung]]en für Bauprodukte und -systeme,
* Erteilung [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung|allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] für Bauprodukte und Bauarten,
* Erteilung [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung|allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] für Bauprodukte und Bauarten,
* Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten,
* Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des [[Ü-Zeichen]]s und der [[CE-Kennzeichnung]] von Bauprodukten,
* Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte.
* Bekanntmachung der [[Bauregellisten]] A und B und der Liste C für Bauprodukte.


Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der [[EOTA]] (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der [[UEAtc]] (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).


===Quelle===
===Quelle===

Version vom 12. Februar 2010, 20:42 Uhr

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).

Quelle