Deutsches Institut für Bautechnik: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Die Seite wurde neu angelegt: Das '''Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)''' ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf d...)
 
 
(8 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)''' ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder zur einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Dies sind insbesondere:
Das '''Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)''' ist die deutsche Zulassungsstelle für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten. Als Dienstleistungszentrum übernimmt das DIBt ein breites Spektrum an bautechnischen und bauaufsichtlichen Aufgaben. <br />
* Erteilung [[europäischer technischer Zulassung]]en für Bauprodukte und -systeme,
Das DIBt:
* Erteilung [[allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen]] für Bauprodukte und Bauarten,
* Anerkennung von Prüf- , Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten,
* Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte.


Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der EOTA (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und der UEAtc (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).
* erteilt [[ETA|europäische technische Bewertungen]] (ETA) für nicht geregelte Bauprodukte und Bausätze auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung aus
* erteilt [[Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung|allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen]] (abZ) für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten auf Grundlage der Landesbauordnungen
* registriert '''Energieausweise und Inspektionsberichte''' für Klimaanlagen nach der Energieeinsparverordnung ([[EnEV]] 2013) und führt elektronische '''Stichprobenkontrollen''' durch
* stellt die [[Bauregelliste]]n A und B sowie Liste C auf und macht sie bekannt
* bereitet Bekanntmachungen zur Einführung '''Technischer Bau­bestimmungen''' vor
* fördert die [[Bauforschung]]
* erkennt '''Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen''' (PÜZ-Stellen) nach den Landesbauordnungen an und überprüft die Stellen
* notifiziert unabhängige Drittstellen – sogenannte '''notifizierte Stellen''' – nach der EU-Bauproduktenverordnung
* ist gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für die '''Marktüberwachung''' harmonisierter Bauprodukte
* führt '''Typenprüfungen''' für bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen durch, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden sollen
* beteiligt sich aktiv an der '''Ausarbeitung technischer Regeln''' ('''insbesondere [[Normen]]''') auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
* übernimmt Aufgaben in nationalen, europäischen und internationalen Gremien
 
 
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist Mitglied der [[EOTA]] (Europäische Organisation für Technische Zulassungen) und weiterer wichtiger nationaler und internationaler Organisationen, wie beispielsweise der [[UEAtc]] (Europäische Union für das Agrément im Bauwesen).


===Quelle===
===Quelle===
* [http://www.dibt.de/de/ueber_dibt.html Deutsches Institut für Bautechnik]
* [https://www.dibt.de/de/DIBt/DIBt.html Deutsches Institut für Bautechnik]
 
'''Abgerufen:''' 14.06.2017
 
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Verbände - Vereinigungen]][[Kategorie:Organisationen]][[Kategorie:Glossar]]
4.262

Bearbeitungen

Navigationsmenü