Durchsturzsicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“'''  
: '''„Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Unterdeckbahnen“'''  


Für die Durchsturzsicherheit müssen die Bahnen um 15 cm überlappt verlegt werden. Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit wird durchgeführt bei  
 
Die Prüfung der Durchsturzsicherheit nach GS-BAU-20 wird durchgeführt bei  
* einem lichten Sparrenabstand von 1 m
* einem lichten Sparrenabstand von 1 m
* waagrechten Dachflächen
* waagrechten Dachflächen
* Bahnenüberlappung 15 cm. <br /> Am [[Ortgang]] ist das Bahnenende um die [[Konterlatte]] umzuschlagen und an dieser mit Heftklammern zu befestigen.


Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben:   
Beispiel für [[Unterspannbahn]]en, die die sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich der Durchsturzsicherheit im Sinne der Prüfungsgrundsätze bestanden haben: