EU - Regionale Entwicklung (EFRE)

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Auszug aus: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014-2020)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014-2020)

Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Infrastruktur; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bund
Förderberechtigte: Unternehmen; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung
Ansprechpartner: zuständige Verwaltungsbehörden in Deutschland; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi); Europäische Kommission

Übersicht

Ziel und Gegenstand

Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.

Schwerpunkte der Förderung sind: - Forschung und Entwicklung sowie Innovation, - Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), - Verringerung der CO 2-Emissionen in allen Bereichen der Wirtschaft sowie Anpassung an den Klimawandel, - Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz, - Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen, - Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, - Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung, - Investitionen in Aus- und Weiterbildung, - Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effektive öffentliche Verwaltung.

Die Investitionen werden – abhängig von der Regionenkategorie – auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert: Innovation und Forschung, digitale Agenda, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und CO 2-arme Wirtschaft. Besonderes Gewicht legt der EFRE zudem auf die Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung.

Antragsberechtigte

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des EFRE ausgereicht werden.

Budget

Das Gesamtbudget für die Kohäsionspolitik aus den Strukturfonds (ESF und EFRE) sowie dem Kohäsionsfonds beläuft sich für den Zeitraum 2014 bis 2020 auf rund 325 Mrd. EUR.

Art und Höhe der Förderung

Der Fonds trägt zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.

Für die Beteiligung des Fonds bestehen folgende Obergrenzen: - 50% der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen, - 60% der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen, - 85% der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.

Antragsverfahren

Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen. Die Mitgliedstaaten erstellen die Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit den zuständigen regionalen und lokalen Stellen vor Ort.
Die Maßnahmen des Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt. Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020. Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.
In Deutschland werden die Strukturfonds federführend koordiniert durch das

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Referat EA3
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Tel. (0 30) 1 86 15-62 26
E-Mail
buero-ea3@bmwi.bund.de
Internet
http://www.bmwi.de

Die Anschriften der zuständigen Verwaltungsbehörden in den Bundesländern können im Internet abgerufen werden.

Weitere Informationen:

Europäische Kommission
Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (DG REGIO)
Avenue de Beaulieu 1
B-1160 Brüssel
Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct)
Tel. (0032 2) 2 99 11 11 (Telefonzentrale)
E-Mail: regio-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/regional_policy/de/funding/erdf/

Quelle

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 289; berichtigt durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 330 vom 3. Dezember 2016, S. 12.

Geltungsdauer

1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020

Wichtige Hinweise

Die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 bildet gemeinsam mit der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2020.

Die Eckpunkte der Reform lauten: - Die Strukturfonds unterstützen Investitionen in allen Regionen der EU, der Grad der Unterstützung und der Kofinanzierungssatz werden an das jeweilige Entwicklungsniveau angepasst.
- Investitionen im Rahmen des EFRE werden auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert: Innovation und Forschung, digitale Agenda, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und CO 2-arme Wirtschaft.
- Durch die Formulierung klarer Voraussetzungen und die Festlegung messbarer Ziele (Ex-ante- und Ex-post-Konditionalitäten) soll die Effizienz der Förderung erhöht werden. Gegen Ende der Förderperiode sollen zusätzliche Mittel aus einer sogenannten „leistungsgebundenen Reserve“ für leistungsstärkere Programme zur Verfügung gestellt werden.
- Ein gemeinsamer strategischer Rahmen bildet die Grundlage für die Koordinierung zwischen den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Damit soll auch eine bessere Verknüpfung mit anderen EU-Instrumenten wie dem Programm Horizont 2020, der Fazilität Connecting Europe oder dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation geschaffen werden.
- Durch gemeinsame Regeln für alle Europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie vereinfachte Buchhaltungsvorschriften, gezieltere Berichterstattung und stärkeren Einsatz digitaler Technologie sollen die Förderverfahren vereinfacht werden.
- Durch die Zweckbindung eines Mindestbetrags an EFRE-Mitteln wird die nachhaltige Stadtentwicklung – zusätzlich zu anderen Ausgaben für städtische Gebiete – gestärkt.
- Die Kooperation über Grenzen hinweg und die Einrichtung grenzüberschreitender Projekte werden erleichtert.
- Der Einsatz von Finanzinstrumenten wird gestärkt, um KMU mehr Unterstützung und besseren Zugang zu Krediten zu geben.

Quelle

Siehe auch