EU - Umweltaktionsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
 
Zeile 16: Zeile 16:


==Übersicht==
==Übersicht==
====Ziel:====
====Ziel und Gegenstand====
Das Programm soll die Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Gemeinschaftspolitiken fördern und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der gesamten Gemeinschaft vor und nach der Erweiterung beitragen. Es sorgt außerdem dafür, dass unablässig Anstrengungen zur Verwirklichung der von der Gemeinschaft bereits festgelegten allgemeinen und konkreten Umweltziele unternommen werden.
Das Programm soll die Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Gemeinschaftspolitiken fördern und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der gesamten Gemeinschaft vor und nach der Erweiterung beitragen. Es sorgt außerdem dafür, dass unablässig Anstrengungen zur Verwirklichung der von der Gemeinschaft bereits festgelegten allgemeinen und konkreten Umweltziele unternommen werden.
====Antragsberechtigte:====
Privatpersonen, Behörden, private und staatliche Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen


====Förderbereiche:====
====Förderbereiche:====
* Klimaänderung
Klimaänderung<br />
:Ziel: Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das keine unnatürlichen Klimaänderungen verursacht.
Ziel: Stabilisierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau, das keine unnatürlichen Klimaänderungen verursacht.
* Umwelt und biologische Vielfalt
–<br />
:Ziele: Schutz und Wiederherstellung der Funktionsweise natürlicher Systeme sowie Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit; Schutz der Böden vor Erosion und Verschmutzung.
Umwelt und biologische Vielfalt<br />
* Umwelt und Gesundheit
Ziele: Schutz und Wiederherstellung der Funktionsweise natürlicher Systeme sowie Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union und weltweit; Schutz der Böden vor Erosion und Verschmutzung.
:Ziel: Erreichen einer Umweltqualität, bei der vom Menschen hergestellte Schadstoffe, einschließlich verschiedener Arten von Strahlung, nicht zu signifikanten Gesundheitsauswirkungen bzw. Umweltgefahren führen.
–<br />
* Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen
Umwelt und Gesundheit<br />
:Ziel: Erreichen einer Situation, in der die Tragfähigkeit der Umwelt durch den Verbrauch von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen nicht überstiegen wird; Abkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch durch eine deutlich rationellere Ressourcennutzung, eine Entmaterialisierung der Wirtschaft und Abfallvermeidung.
Ziel: Erreichen einer Umweltqualität, bei der vom Menschen hergestellte Schadstoffe, einschließlich verschiedener Arten von Strahlung, nicht zu signifikanten Gesundheitsauswirkungen bzw. Umweltgefahren führen.
* Umweltschutz in den Beitrittsländern
–<br />
:Ziel: Förderung des Umweltschutzes und Nachhaltige Entwicklung in den Beitrittsländern.
Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen<br />
* Global
Ziel: Erreichen einer Situation, in der die Tragfähigkeit der Umwelt durch den Verbrauch von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen nicht überstiegen wird; Abkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch durch eine deutlich rationellere Ressourcennutzung, eine Entmaterialisierung der Wirtschaft und Abfallvermeidung.
:Ziel: Förderung einer weltweiten Partnerschaft für die Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.
–<br />
 
Umweltschutz in den Beitrittsländern<br />
Das Programm will die Ziele mit zehn strategischen Konzepten erreichen:
Ziel: Förderung des Umweltschutzes und Nachhaltige Entwicklung in den Beitrittsländern.
–<br />
Global<br />
Ziel: Förderung einer weltweiten Partnerschaft für die Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.
Das Programm will die Ziele mit zehn strategischen Konzepten erreichen:<br />
* Ausarbeitung neuer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften und gegebenenfalls Änderung bestehender Rechtsvorschriften,
* Ausarbeitung neuer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften und gegebenenfalls Änderung bestehender Rechtsvorschriften,
* Förderung einer wirksameren Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts unbeschadet des Rechts der Kommission zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren,
* Förderung einer wirksameren Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Umweltrechts unbeschadet des Rechts der Kommission zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren,
Zeile 48: Zeile 49:
* Förderung einer wirksamen und nachhaltigen Nutzung von Land und Meeren, die den Umweltbelangen Rechnung trägt.
* Förderung einer wirksamen und nachhaltigen Nutzung von Land und Meeren, die den Umweltbelangen Rechnung trägt.


====Förderart und -höhe:====
====Antragsberechtigte====
Zuschüsse
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Behörden, private und staatliche Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen.
 
====Antragsverfahren:====
Ausschreibungen im EG-Amtsblatt, Europa-Server


====Zeitrahmen:====
====Art und Höhe der Förderung====
2002 bis 2012
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.


====Veröffentlichungen:====
====Antragsverfahren====
Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, EG-Amtsblatt L 242 vom 10. September 2002 S. 1; Mitteilung der Kommission vom 24. Januar 2001, KOM(2001) 31 endg. (nicht im Amtsblatt veröffentlicht); Informationen der Europäischen Kommission, Stand September 2011.
Anträge können auf der Grundlage von Ausschreibungen gestellt werden.<br />
 
Weitere Informationen:
====Antragstelle/Information:====
:Europäische Kommission
:Europäische Kommission
:Generaldirektion Umwelt
:Generaldirektion Umwelt
Zeile 67: Zeile 64:
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Internet: http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm  
:Internet: http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm  
: http://ec.europa.eu/environment/newprg/index.htm


===Wichtige Hinweise===
====Quelle====
Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, EG-Amtsblatt L 242 vom 10. September 2002 S. 1; Mitteilung der Kommission vom 24. Januar 2001, KOM(2001) 31 endg. (nicht im Amtsblatt veröffentlicht); Informationen der Europäischen Kommission, Stand September 2011.
 
====Geltungsdauer====
Das Programm läuft von 2002 bis 2012.
 
====Wichtige Hinweise====
Die Europäische Kommission hat am 31. August 2011 ihre abschließende Bewertung des 6. Umweltaktionsprogramms vorgelegt. Auf dieser Basis soll entschieden werden, ob es ein Nachfolgeprogramm geben wird. Weitere Informationen sowie die vollständige abschließende Bewertung sind im Internet erhältlich: http://ec.europa.eu/environment/newprg/final.htm. 12.09.11  
Die Europäische Kommission hat am 31. August 2011 ihre abschließende Bewertung des 6. Umweltaktionsprogramms vorgelegt. Auf dieser Basis soll entschieden werden, ob es ein Nachfolgeprogramm geben wird. Weitere Informationen sowie die vollständige abschließende Bewertung sind im Internet erhältlich: http://ec.europa.eu/environment/newprg/final.htm. 12.09.11  


;Ansprechpartner
====Ansprechpartner====
;Europäische Kommission
:Europäische Kommission
:Generaldirektion Umwelt
:Generaldirektion Umwelt
:200, rue de la Loi
:200, rue de la Loi
:B-1049 Brüssel
:B-1049 Brüssel
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11  
:Tel. (0032 2) 2 99 11 11
:Internet: http://ec.europa.eu/environment/index_de.htm
 
 


==Quelle==
==Quelle==
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2490 Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft] - Abgerufen: 14.10.11
* [http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=45f948b2b9c8e0e150922f2c683c0b9d;views;document&doc=2490 Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft] - Abgerufen: 25.10.11