EnEV

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Die Energieeinsparverordnung vom 16. November 2001 löste die bis dahin gültigen Wärmeschutzverordnungen (WSchV 1977, 1984 und 1994) ab. Während auch die Vorgänger Anforderungen an den mittleren U-Wert der Gebäudehülle stellten oder den Jahresheizwärmebedarf begrenzten, besteht eine gravierende Neuerung darin, daß in der EnEV auch der Jahresprimärenergiebedarf begrenzt wird. Das heißt, dass neben den Energieverlusten durch Transmission und Lüftung auch der Energiebedarf zur Warmwasserbereitung, für Verluste bei der Verteilung und dem Betreiben von raumlufttechnischen Anlagen berücksichtigt wird. Auch berücksichtigt werden muss die Art der Heizanlage (z.B. Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel) sowie die Art des Energieträgers (z.B. Öl, Gas, Holz).