Energie-Einsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die Energie-Einparverordnung beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert „Niedrig-Energie-Häuser“ als allgemeinen Baustandard.
Die [[Energie-Einsparverordnung]] (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die [[Energie-Einsparverordnung|EnEV]] wurde novelliert im Juli 2007. Die [[Energie-Einsparverordnung]] beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die Energie-Einsparverordnung als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die [[Energie-Einsparverordnung]] als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.


[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]
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Version vom 28. Oktober 2008, 16:36 Uhr

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die EnEV wurde novelliert im Juli 2007. Die Energie-Einsparverordnung beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert Niedrigenergiehäuser als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die Energie-Einsparverordnung als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.