Energie-Einsparverordnung

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Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die Energie-Einparverordnung beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert „Niedrig-Energie-Häuser“ als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die Energie-Einsparverordnung als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.