Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Energieeinsparverordnung]] (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die [[Energieeinsparverordnung|EnEV]] wurde novelliert im Juli 2007. Die [[Energieeinsparverordnung]] beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard.
; Die Energieeinsparverordnung wurde zum 01.11.2020 durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die [[Energieeinsparverordnung]] als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.


[[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Bauphysik]]
Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für [[Wärmedämmung|Dämmstandards]] neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den [[Primärenergie]]verbrauch zu begrenzen.
 
 
 
 
{{Rechtshinweis}}
 
[[Kategorie:Energie]][[Kategorie:Energiestandard]]
[[Kategorie:Baurecht]][[Kategorie:Normung]][[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]