Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Energieeinsparverordnung]] (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die [[Energieeinsparverordnung|EnEV]] wurde novelliert im Juli 2007. Die [[Energieeinsparverordnung]] beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard.
Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die EnEV wurde novelliert im Juli 2007. Die Energieeinsparverordnung beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die [[Energieeinsparverordnung]] als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die Energieeinsparverordnung als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.


[[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Bauphysik]]
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Version vom 21. Mai 2009, 18:34 Uhr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die EnEV wurde novelliert im Juli 2007. Die Energieeinsparverordnung beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert Niedrigenergiehäuser als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die Energieeinsparverordnung als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.