Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' wurde am 01. Februar 2002 von der Bundesregierung eingeführt und ist der Nachfolger der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung. Die EnEV wurde novelliert im Juli 2007. Die Energieeinsparverordnung beinhaltet Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für die Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen, sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard.
Die [[Energieeinsparverordnung]] '''(EnEV)''' ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert [[Niedrigenergiehaus|Niedrigenergiehäuser]] als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die Energieeinsparverordnung als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.
 
==Chronologie==
Chronologie des Inkrafttreten der Verordnungen für den energiesparenden Wärmeschutz an Gebäuden
* 01.Nov 1977: '''Wärmeschutzverordnung (WSchVO, WSVO)''' in Folge des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) von 1976.
* 01.Jan 1984: 2. WSchVO - Novellierung
* 01.Jan 1995: 3. WSchVO - Novellierung
* 01.Feb 2002: '''Energieeinsparverordnung (EnEV)'''. Sie vereint die WSchVO und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).
* 08.Dez 2004: EnEV 2004 - Nachrüstpflichten u.A. für Heizkessel, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen. Wärmedurchgangskoeffizient max 0,30 W/(m²K).
* 01.Okt 2007: EnEV 2007
* 01.Okt 2009: EnEV 2009 Durchschnittlich 30% sparsamer im Energieverbrauch
Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.


[[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Bauphysik]]
[[Kategorie:Glossar]][[Kategorie:Bauphysik]]

Version vom 21. Mai 2009, 20:29 Uhr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert Niedrigenergiehäuser als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.

Chronologie

Chronologie des Inkrafttreten der Verordnungen für den energiesparenden Wärmeschutz an Gebäuden

  • 01.Nov 1977: Wärmeschutzverordnung (WSchVO, WSVO) in Folge des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) von 1976.
  • 01.Jan 1984: 2. WSchVO - Novellierung
  • 01.Jan 1995: 3. WSchVO - Novellierung
  • 01.Feb 2002: Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie vereint die WSchVO und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).
  • 08.Dez 2004: EnEV 2004 - Nachrüstpflichten u.A. für Heizkessel, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen. Wärmedurchgangskoeffizient max 0,30 W/(m²K).
  • 01.Okt 2007: EnEV 2007
  • 01.Okt 2009: EnEV 2009 Durchschnittlich 30% sparsamer im Energieverbrauch

Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.