Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" und beinhaltet somit Definitionen bezüglich der Mindestanforderungen für Dämmstandards neuer und bestehender Wohngebäude mit Nachrüstverpflichtungen. Sie beschränkt den zulässigen Jahres-Heizenergiebedarf eines Gebäudes und definiert Niedrigenergiehäuser als allgemeinen Baustandard. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs von Neubauten um 30 %, hat sich die EnEV als Weiterentwicklung der Wärmeschutzverordnung zum Ziel gesetzt, anstelle des Heizwärmeverbrauchs den Primärenergieverbrauch zu begrenzen.

Chronologie

Chronologie des Inkrafttreten von Verordnungen und deren Novellierung für den energiesparenden Wärmeschutz an Gebäuden:

  • 01.Nov 1977: Wärmeschutzverordnung (WSchVO, WSVO) in Folge des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) von 1976.
  • Novellierungen: 01.Jan 1984 und 01.Jan 1995
  • 01.Feb 2002: Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint die WSchVO und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV).
- Reduktion des Energieverbrauchs für Neubauten um 30 %
- Primärenergieverbrauch statt Heizwärmeverbrauch als Berechnungsgrundlage
  • 08.Dez 2004: EnEV 2004 Nachrüstpflicht an Altbauten u.A. für Heizkessel, Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen. Wärmedurchgangskoeffizient max 0,30 W/(m²K).
  • 01.Okt 2007: EnEV 2007
  • 01.Okt 2009: EnEV 2009 Durchschnittlich 30% sparsamer im Energieverbrauch

Gemäß dem Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) sollen die energetischen Anforderungen ab 2012 erneut um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

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