Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Das neue Wärmegesetz===
=== Das neue Wärmegesetz ===


Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - stellt einen wichtigen Baustein im Fördersystem für erneuerbare Energien dar. Es ist am 1.1.2009 in Kraft getreten. <br />
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - stellt einen wichtigen Baustein im Fördersystem für erneuerbare Energien dar. Es ist am 1.1.2009 in Kraft getreten. <br />


Zweck des [[EEWärmeG]] ist es, im Interesse des [[Klimaschutz]]es, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten eine nachhaltige Entwicklung der Wärme- und Kälteversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das Gesetz soll außerdem dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern.
Zweck des [[EEWärmeG]] ist es, im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten eine nachhaltige Entwicklung der Wärme- und Kälteversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das Gesetz soll außerdem dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern.


Zu diesem Zweck verpflichtet das EEWärmeG in § 3, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern (zur Berechnung der Nutzfläche siehe Energieeinsparverordnung - [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf [[EnEV]]]). Adressaten dieser Pflicht sind alle Eigentümer neu errichteter Gebäude, gleichgültig, ob es sich um öffentliche oder private Bauherren handelt. Welche Form von erneuerbaren Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer entscheiden. <br />
Zu diesem Zweck verpflichtet das EEWärmeG in § 3, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern (zur Berechnung der Nutzfläche siehe Energieeinsparverordnung - [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf [[EnEV]]]). Adressaten dieser Pflicht sind alle Eigentümer neu errichteter Gebäude, gleichgültig, ob es sich um öffentliche oder private Bauherren handelt. Welche Form von erneuerbaren Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer entscheiden. <br />
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* '''EEWärmeGDG NW''' Gesetz , 2009-12-17: Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW)
* '''EEWärmeGDG NW''' Gesetz , 2009-12-17: Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW)


* '''EWärmeG BW''' Gesetz , 2007-11-20: Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)
* '''[[EWärmeG|EWärmeG BW]]''' Gesetz , 2015-03-17: Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)


* '''EWärmeV BW''' Verordnung , 2009-12-08: Verordnung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO)
* '''EWärmeV BW''' Verordnung , 2009-12-08: Verordnung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO)


* '''Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008''' 2009-03, Beuth Recht: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 - Gesetzestext mit praktischer Einführung für die Bauwirtschaft. <br /> Seit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung [[Erneuerbare Energie|Erneuerbarer Energien]] im Wärmebereich (EEWärmeG) in Kraft. Eigentümer von Neubauten müssen jetzt den Wärmeenergiebedarf von Gebäuden mit Erneuerbaren Energien decken. Hieraus ergeben sich für die Bauwirtschaft und alle Bauherrn vielfältige neue und weitreichende Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden.
* '''Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008''' 2009-03, Beuth Recht: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 - Gesetzestext mit praktischer Einführung für die Bauwirtschaft. <br />Seit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung [[Erneuerbare Energie|Erneuerbarer Energien]] im Wärmebereich (EEWärmeG) in Kraft. Eigentümer von Neubauten müssen jetzt den Wärmeenergiebedarf von Gebäuden mit Erneuerbaren Energien decken. Hieraus ergeben sich für die Bauwirtschaft und alle Bauherrn vielfältige neue und weitreichende Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden.




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