Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Für Neubauten wird damit eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung eingeführt. Genutzt werden kann auch Solarenergie, z.B. mittels eigener Solarkollektoren oder durch den Bezug von Fernwärme in Kombination mit einer zentralen großen Solarwärmeanlage.


  • EEWärmeG Gesetz , 2008-08-07: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG)
  • EEWärmeGDG NW Gesetz , 2009-12-17: Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen (EEWärmeG-DG NRW)
  • EWärmeG BW Gesetz , 2007-11-20: Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG)
  • EWärmeV BW Verordnung , 2009-12-08: Verordnung zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeVO)
  • Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 2009-03, Beuth Recht: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2008 - Gesetzestext mit praktischer Einführung für die Bauwirtschaft.
    Seit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) in Kraft: Mit weitreichenden Folgen für die Bauwirtschaft. Die vorliegende Textsammlung - gerichtet an alle Bauherren - führt die jetzt zu beachtenden Vorschriften und Gesetze zusammen: Neben dem EEWärmeG gehören dazu Auszüge aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), aus der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen, aus der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse u. a. Die Vorschriftensammlung wird durch eine fachkundige Erläuterung der wesentlichen Vorschriften des Gesetzes sowie anschauliche Übersichten ergänzt.


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