Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt.
Die mindestens erforderlichen Zusatzmaßnahmen sind in den Abschnitten für die Dachziegel- und Dachsteindeckungen festgelegt.


{{Anker|Tab1}}Durch eine große Sparrenlänge ergibt sich eine erhöhte Anforderung in Abhängigkeit der Dachneigung nach Tabelle 1.
{{Anker|Tab1}}=== Sparrenlängen ===
Durch eine große Sparrenlänge ergibt sich eine erhöhte Anforderung in Abhängigkeit der Dachneigung nach Tabelle 1.


{{{TabH1/2}} Tabelle 1
{{{TabH1/2}} Tabelle 1
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Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist bei Sparrenlängen > 15 m erforderlich. <br />
Eine objektspezifische Planung der Zusatzmaßnahme ist bei Sparrenlängen > 15 m erforderlich.  
 
Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt.
Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt.
Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad. <br />
Die Mindestdachneigung für Deckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen beträgt 10 Grad. <br />