Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt. <br />
Für die Planung und Ausführung von Zusatzmaßnahmen sind die Anforderungen und die Klassifizierungen nach dem „[[Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen]]“ maßgebend. Tabelle 2 zeigt die Klassifizierung nach dem Merkblatt. <br />
Wird die RDN der Deckung mit Dachziegeln und Dachsteinen um mehr als 12 Grad unterschritten, sind Maßnahmen zum Erhalt der Traglattung erforderlich, z. B. Traglatten aus feuchteresistenten Materialien, wasserabweisende Abdeckungen der Tragelatten o. ä.
Untergeordnete Gebäude wie Carports, Scheunen, Lagerschuppen haben ggf. ein geringeres Schutzbedürfnis. Abweichungen zur nachstehenden Tabelle sind zu vereinbaren.
 
'''Tabelle 2:''' <br />
Hinweis: Untergeordnete Gebäude wie Carports, Scheunen, Lagerschuppen haben ggf. ein geringeres Schutzbedürfnis. Abweichungen zur nachstehenden Tabelle sind zu vereinbaren.


{{{TabH1/2}} Tabelle 2
{{{TabH1/2}} Tabelle 2
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Die Regeldachneigung (RDN) ist die unterste Neigung, bei der eine Dacheindeckung als regensicher gilt. Bei Unterschreitung sind entsprechende Zusatzmaßnahmen vorzusehen. Angaben zur Höhe der Regeldachneigungen sind dem ZVDH-Regelwerk oder den jeweiligen Herstellerangaben zu entnehmen. Zu beachten ist insbesondere bei den Herstellerangaben der Unterschied zwischen Regeldachneigung und Mindestdachneigung – maßgebend ist die Regeldachneigung. Oft wird jedoch die Mindestdachneigung (z. B. bei Ausführung eines wasserdichten Unterdaches) angegeben bzw. beworben.  
Die Regeldachneigung (RDN) ist die unterste Neigung, bei der eine Dacheindeckung als regensicher gilt. Bei Unterschreitung sind entsprechende Zusatzmaßnahmen vorzusehen. Angaben zur Höhe der Regeldachneigungen sind dem ZVDH-Regelwerk oder den jeweiligen Herstellerangaben zu entnehmen. Zu beachten ist insbesondere bei den Herstellerangaben der Unterschied zwischen Regeldachneigung und Mindestdachneigung – maßgebend ist die Regeldachneigung. Oft wird jedoch die Mindestdachneigung (z. B. bei Ausführung eines wasserdichten Unterdaches) angegeben bzw. beworben.  


Die Mindestdachneigung liegt gemäß ZVDH bei 10°. Die Unterschreitung dieser Dachneigung ist für Dachziegel und Dachsteine in keinem Fall zulässig.
Die Mindestdachneigung liegt gemäß ZVDH bei 10°. Die Unterschreitung dieser Dachneigung ist beim Einsatz von Dachziegel oder Dachsteinen als Dachdeckung unzulässig.


== Dachdeckungen mit Dachziegeln ==
== Dachdeckungen mit Dachziegeln ==
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'''Sonst nur ≥ Regeldachneigung:''' <br />
'''Sonst nur ≥ Regeldachneigung:''' <br />
Für entsprechendes Universal-Zubehör, das nur annähernd formschlüssig ist, gilt '''die Regeldachneigung als Untergrenze'''. <br />
Für Universal-Zubehör, das nur annähernd formschlüssig ist, gilt '''die Regeldachneigung als Untergrenze'''. <br />
Letzteres gilt auch für   
Letzteres gilt auch für   
* Halter, die durch die fußseitige Öffnung eines Lüfter o.ä. geführt werden. Hier ist zusätzlich eine Maßnahme wie z. B. eine Dichtung gegen Wassereintrieb erforderlich.
* Halter, die durch die fußseitige Öffnung eines Lüfter o.ä. geführt werden. Hier ist zusätzlich eine Maßnahme wie z. B. eine Dichtung gegen Wassereintrieb erforderlich.
* Halter, die durch die Höhenüberdeckung der Dachziegel/-steine geführt werden. Durch die Bearbeitung der Falze wird die Tragfähigkeit eingeschränkt und die Bruchgefahr erheblich erhöht.
* Halter, die durch die Höhenüberdeckung der Dachziegel/-steine geführt werden. Durch die Bearbeitung der Falze wird die Tragfähigkeit eingeschränkt und die Bruchgefahr deutlich erhöht.


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