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'''Gebäudenutzfläche''' | '''Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>''' ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der [[Energieeinsparverordnung]]. | ||
: A<sub>N</sub> = V<sub>e</sub> x 0,32 / m | |||
: V<sub>e</sub> [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A. | |||
[[Kategorie: | * Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden. | ||
===Schweiz und Österreich=== | |||
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die '''Energiebezugsfläche''' definiert. | |||
Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß (inklusive Gebäudehüllfläche). | |||
[[Kategorie:Konstruktion]][[Kategorie:Glossar]] |