Gebäudenutzfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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===Schweiz und Österreich===
===Schweiz und Österreich===
In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung '''Energiebezugsfläche''' in Bezug gesetzt, die bei Wohngebäuden im Normalfall der [[Geschossfläche|Bruttogrundfläche]] (''einschließlich'' der umschließenden Mauern) entspricht.
In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die '''Energiebezugsfläche''' definiert.
Bei [[Geschosshöhe]]n von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch.
Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß, inklusive Gebäudehüllfläche.


[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]
[[Kategorie:Bauphysik]][[Kategorie:Glossar]]

Version vom 24. Juni 2009, 18:31 Uhr

Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.

AN = Ve x 0,32 / m
Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
  • Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.

Schweiz und Österreich

In der Schweiz und Österreich wird in diesem Zusammenhang die Energiebezugsfläche definiert. Regulär entspricht sie der Bruttogrundfläche, Außenmaß, inklusive Gebäudehüllfläche.