Gebäudenutzfläche

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Gebäudenutzfläche AN ist in Deutschland die Bezugsgröße im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung.

AN = Ve x 0,32 / m
Ve [m³] = beheiztes Gebäudevolumen umschlossen von der wärmeübertragenden Umfassungsfläche A.
  • Vereinfachend kann bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten mit beheiztem Keller die Gebäudenutzfläche pauschal mit dem 1,35-fachen Wert der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-fachen Wert der Wohnfläche angesetzt werden.

Schweiz und Österreich

In der Schweiz und in Österreich wird die Bezeichnung Energiebezugsfläche in Bezug gesetzt, die bei Wohngebäuden im Normalfall der Bruttogrundfläche (einschließlich der umschließenden Mauern) entspricht. Bei Geschosshöhen von 3,125 Metern ist bei Vollgeschossen die Gebäudenutzfläche mit der Energiebezugsfläche identisch.