Gefahrstoff: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Änderung der Größe ,  19:50, 11. Feb. 2010
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K
K
Zeile 17: Zeile 17:
;[[S-Sätze]]:In den [[S-Sätze]]n werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese [[S-Sätze]] Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
;[[S-Sätze]]:In den [[S-Sätze]]n werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese [[S-Sätze]] Verwendung in den Sicherheitsdatenblätter und auf den Kennzeichnungsschildern.
;Giscode:Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.  
;GISCODE:Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt.  


;TRGS:Bei den Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen Technischen Regeln für GefahrStoffe zu beachten. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein darzulegen und anzubieten sind.  Dies gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).   
;TRGS:Bei den Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen Technischen Regeln für GefahrStoffe zu beachten. Der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein darzulegen und anzubieten sind.  Dies gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).